| Hinweise der Polizei Sehr geehrte Gäste!
Die Bayerische Polizei freut sich auf Ihren Besuch und möchte, dass Bad Brückenau mit
Sicherheit ein gutes Quartier für Sie wird.
Damit Ihr Besuch und die Fußballweltmeisterschaft für Sie ein unvergessliches und
friedliches Erlebnis wird, möchten wir Ihnen ein paar wichtige Hinweise geben.
THEMA: Ausweis/Pass
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie sich immer ausweisen können.
THEMA: Verkehr
Führerschein und Fahrzeugschein bitte mitführen. Parken Sie bitte auf den ausgewiesenen
Parkplätzen und beachten Sie die Parkverbote. Damit vermeiden Sie ein kostenpflichtiges
Abschleppen.
THEMA: Waffen
Das Mitführen von Waffen aller Art ist in Deutschland generell verboten. Hierzu zählen
Schusswaffen, Schreckschuss- Gas- Signalwaffen, div. Messer (z.B. Butterflymesser),
Reizstoffsprühgeräte Schlagstöcke, sowie andere gefährliche und verbotene Gegenstände
(Schlagringe, Totschläger, Nunchakkus etc.).

Das Hausrecht in den Stadien, auf den Fest- und auf den Event-Gelände verbietet
zusätzlich noch Flaschen und ähnliche Gegenstände, die als Wurfgegenstand genutzt
werden könnten.
Tipp Ihrer Polizei:
- Führen Sie keine Waffen und ähnliche Gegenstände mit. Sonst riskieren Sie eine
Strafanzeige und ein Hausverbot.
THEMA: Pyrotechnik
In Deutschland ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen
Gegenständen ohne Genehmigung generell verboten. Schon das Mitführen dieser Gegenstände
ist unter bestimmten Voraussetzungen strafbar.

Den Fans, die so ihrer Begeisterung Ausdruck verleihen wollen, dürfte häufig nicht
bewusst sein, welche Gefahren dadurch entstehen: Zum Beispiel entwickeln sogenannte
Bengalfeuer eine Abbrenntemperatur von 1.600 bis 2.500 Grad Celsius.
Verbrennungen können selbst dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem
Feuer gar nicht zustande kommt.
Tipps Ihrer Polizei:
- Führen Sie keine pyrotechnischen Gegenstände mit.
- Halten Sie sich von Personen fern, die verbotswidrig solche Feuerwerkskörper abbrennen.
THEMA: Alkohol/Drogen
In Deutschland beginnt die Promillegrenze beim Führen eines Fahrzeugs bei 0,3 Promille.
Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Drogeneinwirkung (legale u. illegale) ist verboten.
Der Besitz von illegalen Drogen (Marihuana, Haschisch, Kokain, Heroin u.s.w.) ist
strafbar.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
www.wm2006polizei-service.de |